Leistungsbereich / Sicherheits- und Gesundheitskoordination

  • Die Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) ist mit der Baustellenverordnung 1998 in Kraft getreten. Damit muss der Initiator des Bauvorhabens (Bauherr) für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz sorgen. Er hat einen Sicherheits- und Gesundheitschutzkoordinator zu bestellen.
  • Wir beraten Sie gern über die Leistungen des SiGeKo.
  • Ihr Gesprächspartner: Anette Thäle