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Die Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) ist mit der Baustellenverordnung 1998 in Kraft getreten. Damit muss der Initiator des Bauvorhabens (Bauherr) für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz sorgen. Er hat einen Sicherheits- und Gesundheitschutzkoordinator zu bestellen.
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Wir beraten Sie gern über die Leistungen des SiGeKo.
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Ihr Gesprächspartner: Anette Thäle
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